Anwalt Arzthaftungsrecht Mayen
Der Arzt/der Krankenhausträger sind aus dem Behandlungsvertrag verpflichtet, den Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln.
Sie schulden nicht den konkreten Erfolg, also die Heilung des Patienten, sondern eine Behandlung nach den aktuellen medizinischen Erkenntnissen des jeweiligen Fachbereichs der Medizin.
Behandlungsfehler haben oft weitreichende Konsequenzen für die Patienten und deren Angehörige und begründen Schadenersatzansprüche.
Das Erkennen und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen setzt fundierte Rechtskenntnisse voraus, die Sie nur von einem auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts versierten und erfahrenen Profi erwarten können.